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Rechtsberatung
Rechtsanwältin
Bettina Diedrich, Expertin im Arbeitsrecht, berät Personen und
Unternehmen branchenunabhängig auf allen Gebieten des Zeugnisrechts.
Nutzer von PRAKTIKUMSZEUGNIS.DE können für einen Vorzugspreis
eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Bei einer weiteren Beauftragung
ist das übliche Honorar nach der Gebührenordnung zu vergüten.
Im Folgenden beantwortet Frau RA Diedrich die fünf häufigsten
Fragen aus der Erstberatung.
1) Habe ich Anspruch auf ein Praktikumszeugnis?
Anspruch auf ein Zeugnis haben alle Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten,
haupt- oder nebenberuflich tätigen Arbeitnehmer einschließlich
der Auszubildenden, Volontäre und Praktikanten. Rechtsgrundlage
für das einheitliche Zeugnisrecht sind die im Wesentlichen gleichlautenden
Vorschriften der §§ 630 BGB (allgemein für Arbeitnehmer),
73 HGB (für kaufmännische Angestellte), 133 GewO
(für gewerbliche Arbeitnehmer) und 8 BbiG (für Auszubildende).
Das Praktikumszeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer
und Ziel des Praktikums sowie über die erworbenen Fertigkeiten
und Kenntnisse des Praktikanten. Auf Verlangen sind auch Angaben über
Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.
Letzteres gilt jedoch nicht für Praktikanten und Volontäre,
die ein Pflichtpraktikum ableisten, weil dort nicht die zu leistenden
Dienste im Vordergrund stehen, sondern die ins Studium integrierte
Ausbildung. Es kann nur der Nachweis über die Tätigkeiten
verlangt werden, nicht aber deren Bewertung. (BAG, 3. 9. 1998
8AZR 14/97, und 19. 6. 1974, BB 1974 S. 1210
(LS) = DB 1974 S. 1920 = AP Nr. 3 zu § 3 BAT)
2) Kann ich mein Zeugnis schon vor Beendigung des Praktikums
verlangen?
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die ohne Kündigung
auslaufen, muss der Arbeitgeber auf Wunsch drei Monate vor Ablauf
des Vertrages ein Zeugnis ausstellen, damit Du Dich mit dem Zeugnis
bewerben kannst. Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt und
das Studium danach fortgesetzt wird ist es unproblematisch, da das
Zeugnis in der Regel nicht vor Ablauf der Tätigkeit benötigt
wird.
3) Was gehört in ein Praktikumszeugnis?
Ein Praktikumszeugnis sollte den gleichen Inhalt haben wie ein normales
Arbeitszeugnis. Dieses baut sich wie folgt auf:
Leistungsteil (Beurteilung der
Leistung und des Erfolges) |
Leistungsteil (Beurteilung des
Sozialverhaltens) |
Schlussabsatz |
Lern- und Arbeitsbereitschaft
Lern- und Arbeitsbefähigung
Fertigkeiten und Kenntnisse
Lern- und Arbeitsweise
Lern- und Arbeitserfolg
Herausragende Erfolge
zusammenfassendes Leistungsurteil
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Verhalten zu Internen
Verhalten zu Externen
Sonstiges Verhalten/Ergänzungen
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Grund für Zeugniserstellung
Dankesformel
Schlussformel
Unterschrift des Zeugnisausstellers mit Angabe von
Rang und Kompetenz
Ausstellungsdatum
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4) Habe ich Anspruch auf die Dankes- und Bedauernsformel?
Üblicherweise werden wohlwollende Praktikumszeugnisse abgerundet
durch eine Abschlussformel, die etwa lautet: Wir bedauern, dass
... wir ihn/sie nicht in ein Angestelltenverhältnis übernehmen
können und danken ihm/ihr für die stets gute Zusammenarbeit.
Für die Zukunft wünschen wir ihm/ihr alles Gute und weiterhin
viel Erfolg. Dieser positive Schlusssatz ist durchaus geeignet,
die Bewerbungschancen zu erhöhen, weil er jedes Arbeitszeugnis
aufwertet. Wie das Bundesarbeitsgericht in einem neueren Urteil (BAG,
Urteil vom 20. 2. 2001 9 AZR 44/00) feststellt, hat der Arbeitnehmer
jedoch keinen einklagbaren Anspruch auf eine solche Dankes-
und Bedauernsformel. Für Dich als Arbeitnehmer/Praktikant
hat dieses Urteil die unangenehme Konsequenz, dass trotz Anspruchs
auf ein gutes Arbeitszeugnis (welcher z. B. in einer Zeugnisberichtigungsklage
erstritten wurde) kein Anspruch auf die Abschlussformel besteht, obwohl
ein Arbeitszeugnis ohne Abschlussformel in der Praxis oft als negativ
beurteilt wird, weil bei späteren Bewerbungen aus deren Fehlen
darauf geschlossen werden kann, dass das Arbeitsverhältnis mit
erheblichen Verstimmungen geendet hat.
5) Soll ich das Praktikumszeugnis auch verlangen, wenn ich
nach dem Praktikum vom Unternehmen übernommen werde?
Du solltest auf jeden Fall ein Zeugnis verlangen, damit man auch später
noch Deine berufliche Entwicklung nachvollziehen kann.
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