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Zeugniserstellung
Wer kennt das nicht: Das Praktikum ist zuende und das Zeugnis lässt
auf sich warten. Doch solltest Du nicht leichtfertig eine Chance vertun,
indem Du auf einen wichtigen Praxisbeleg verzichtest, der sehr hilfreich
bei der nächsten Bewerbung sein kann. Hier gilt: nicht klein
beigeben, denn jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis,
auch wenn das Arbeitsverhältnis nur wenige Wochen gedauert hat
(Vgl Urteilsdatenbank: Zeugnisanspruch).
Wer selbst zur Feder greift, begibt sich schnell auf den äußerst
schmalen Grat zwischen Eigenlob und Selbstkritik und gerät dabei
leicht ins Stolpern ohne es zu merken (Näheres im
Artikel Die zehn
häufigsten Fehler in Arbeitszeugnissen). Statt
der eigenen Leistung gerecht zu werden stellen sich viele Zeugnisschreiber
so selbst ein Bein, da die wohlwollende Beschreibung der eigenen Leistung
von Personalern schnell als unglaubwürdiges Dilletantenzeugnis
durchschaut wird.
Hier hilft das PMS-Zeugnisteam, das Dir auf Wunsch ein individuell
auf Deine Qualifikation und Leistung zugeschnittenes (ohne Unterschrift
nicht rechtsgültiges) Arbeitszeugnis erstellt, das Du Deinem
Arbeitgeber zur Unterschrift vorlegen kannst. Unseren Beurteilungsbogen,
in den Du alle relevanten Daten eintragen kannst, findest Du hier.
Unser Serviceteam steht Dir für alle Fragen und Veränderungswünsche
bis zur unterschriftsreifen Version Deines Zeugnisses zur Verfügung.
Auf Wunsch nehmen wir auch Veränderungen an bestehenden Arbeitszeugnissen
vor (Auftragsformular). |
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Mehr über Praktikumszeugnis bei:
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